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Mitgliedschaft in der Ortsgruppe

Mitgliedschaft:

Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Bad Krozingen kann man von Geburt an werden. Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag 60€ und der Familienbeitrag 120 €. Für neue Mitglieder wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15,-€ erhoben. Eine Familie setzt sind dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es  automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 30.11. eingegangen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dazu kann auch das untere Formular genutzt werden.

Teilnahmebedingungen für das Training:

Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen wir den Ablauf des Schwimmtrainings eindeutig organisieren.

Das Training beginnt mit der Übergabe an die verantwortlichen Trainer zur jeweiligen Trainingszeit in der Schwimmhalle und endet mit dem Ende der Trainingszeit. Nur für diese Zeit übernimmt die DLRG die Aufsichtspflicht. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für Ihre Kinder vor und nach dem Training. In den Ferien, an Feiertagen oder wenn das Schwimmbad geschlossen hat, findet kein Training statt.

Die Eintritte für das Training werden von der DLRG Ortsgruppe bezahlt. Der Einlass beginnt jeweils 10 Minuten vor Beginn der jeweiligen Übungsstunde. Wir übernehmen keine Aufsicht in den Umkleiden.

Außerhalb der Trainingszeit (also auch vor und nach dem Training) ist der Aufenthalt im Aquarado nur auf eigene Verantwortung und nach Entrichtung des Eintrittsgeldes an der Badkasse möglich.

Wir bitten Sie zudem unseren Newsletter zu verfolgen und regelmäßig einen Blick in unseren Schaukasten im Schwimmbad zu werfen. Alle wichtigen Informationen werden so veröffentlicht. Wenn das Training kurzfristig ausfällt, erfahren dies die Teilnehmer beim Einlass an der Badkasse.

Neben der Badebekleidung brauchen die Kinder noch eine Schwimmbrille, ein Handtuch, Duschgel und ein 1 EUR Stück als Pfand für die Schränke (Wertgegenstände, Alltagskleidung und Schuhe gehören nicht ins Bad). Die Schwimmbrille sollte nur beim Schwimmen und nicht beim Tauchen eingesetzt werden.

Falls doch einmal etwas beim Training oder auf dem Weg dahin passiert, sprechen Sie uns bitte umgehend an, da eventuell Versicherungsschutz besteht. Dieser ist zeitlich an eine Meldefrist gebunden.

Formular zur Mitgliedschaft

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